Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anwendbarkeit
Artikel 1.1. Für alle unsere Angebote, Offerten, Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Es sei denn, mit der Gegenpartei, im Folgenden Käufer genannt, wurde etwas anderes vereinbart. Etwaige Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
2. Angebote
Artikel 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von dreißig Tagen, sofern nicht anders angegeben. Nimmt der Kunde ein von uns unterbreitetes unverbindliches Angebot an, so sind wir dennoch berechtigt, das Angebot innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
Artikel 2.2. Wir behalten uns das Recht auf geistiges Eigentum an allen Informationen und Daten vor, die in unseren Angeboten enthalten sind.
Artikel 2.3. Änderungen im Sortiment und in der Zusammensetzung der Produkte sind vorbehalten.
3. Abschluss von Verträgen
Artikel 3.1. Vereinbarungen sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung oder sobald wir liefern, verbindlich.
Artikel 3.2. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
4. Auflösung des Vertrages
Artikel 4.1. Es steht uns frei, vom Abnehmer eine Sicherheit für die Bezahlung zu verlangen. Wenn die geforderte Sicherheit nicht geleistet wird, behalten wir uns das Recht vor, unsere Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.
Artikel 4.2. Unbeschadet der bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung aufgelöst, wenn der Abnehmer für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder durch Pfändung, Konkursverwaltung oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon verliert. Der Kunde haftet für alle Schäden, die uns dadurch entstehen, einschließlich Transport-, Lager- und Versicherungskosten.
5. Versendung
Artikel 5.1. Der Versand der Waren erfolgt auf unsere Rechnung und Gefahr. Bei einem Lieferauftrag mit einem Rechnungswert bis zum Frankenbetrag gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden.
Artikel 5.2. Der Versand der Waren erfolgt auf die Weise, die uns am günstigsten erscheint.
Artikel 5.3. Wünscht der Käufer eine andere Versandart, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
6. Lieferung
Artikel 6.1. Wir behalten uns das Recht vor, für Bestellungen unter einem bestimmten Rechnungswert bestimmte Kosten zu berechnen. Dabei kann es sich um Verwaltungs-, Auftragsbearbeitungs- und/oder Frachtkosten handeln.
Artikel 6.2. Wenn die zu liefernden Waren nicht bei der ersten Präsentation vom Käufer abgeholt und/oder angenommen werden, werden die Waren auf seine Kosten und Gefahr gelagert. Wir sind dann berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 6.3. Wir behalten uns das Recht vor, die verkauften Waren in Teilen zu liefern. In diesem Fall wird jede Teillieferung als eigenständiges Ganzes betrachtet und der Rechnungsbetrag für jede Teillieferung ist gesondert zu zahlen.
7. Änderung der Verpackung
Artikel 7.1. Vorbehaltlich der auf die gelieferten Waren anwendbaren Bestimmungen des Warengesetzes sind wir berechtigt, die Waren in veränderten Verpackungen und/oder Einheiten zu liefern.
Artikel 7.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren umzupacken oder diese Waren in einer anderen als der von uns gelieferten Verpackung zu verkaufen.
8. Lieferfrist
Artikel 8.1. Wenn eine Lieferzeit vereinbart wurde, handelt es sich nicht um eine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Artikel 8.2. Wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, muss der Kunde uns schriftlich in Verzug setzen.
9. Feststellung von Mängeln
Artikel 9.1. Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen, ob die gelieferten Waren mit seiner Bestellung oder seinem Auftrag übereinstimmen.
Artikel 9.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren und die Verpackung sofort nach der Lieferung auf eventuelle Mängel oder sichtbare Schäden zu überprüfen.
Artikel 9.3. Der Käufer ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden infolge von Mängeln an den gelieferten Waren zu minimieren. Dabei hat der Käufer unsere Interessen zu berücksichtigen und unsere Anweisungen nach bestem Wissen und Gewissen zu befolgen.
10. Beanstandungen von Lieferungen
Artikel 10.1. Beanstandungen von Lieferungen müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden.
Artikel 10.2. Beanstandungen von Artikeln mit nicht sichtbaren Mängeln, die der Käufer vernünftigerweise hätte entdecken können, müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden.
Artikel 10.3. Beanstandungen von Rechnungen müssen uns spätestens am Fälligkeitstag mitgeteilt werden.
Artikel 10.4. Nach Ablauf der in den Artikeln 10.1 bis 10.3 genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Waren und/oder ausgestellten Rechnungen für in Ordnung befunden hat.
Artikel 10.5. Die Waren, auf die sich die Reklamationen beziehen, müssen zu unserer Verfügung gehalten werden.
Artikel 10.6. Die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, können nur ersetzt werden, nachdem sie an uns zurückgeschickt worden sind.
Artikel 10.7. Wenn die Beanstandung der Lieferung von uns als begründet angesehen wird, werden die Waren nur dann zurückgenommen, wenn und insofern die Waren in der Verpackung und in dem Zustand sind, in dem sie geliefert wurden.
Artikel 10.8. Wenn die Reklamation von uns als begründet angesehen wird, behalten wir uns das Recht vor, jeden Mangel zu beheben.
Artikel 10.9. Wenn die Reklamation einer Lieferung von uns als begründet angesehen wird, hat der Käufer nur Anspruch auf eine Gutschrift bis maximal zum Rechnungswert der gelieferten Produkte oder auf Ersatz oder Ergänzung der gekauften Waren. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Artikel 10.10. Reklamationen führen nicht zur Auflösung des Kaufvertrags. Sie geben dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung einzubehalten oder auszusetzen, selbst wenn wir die Reklamation billigerweise akzeptiert haben und die Gutschrift, der Ersatz, die Ergänzung oder die Neulieferung erfolgt.
Artikel 10.11. Beanstandungen können niemals, auch nicht bei rechtzeitiger Meldung, Anlass geben, die Zahlung früherer oder noch ausstehender Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
11. Rücksendungen
Artikel 11.1. Außer in den in Artikel 10 genannten Fällen sind wir nicht verpflichtet, an den Kunden gelieferte Waren zurückzunehmen. Rücksendungen, die unter Verstoß gegen das Vorgenannte erfolgt sind, werden von uns auf Kosten und Risiko des Käufers verwahrt.
Artikel 11.2. Rücksendungen - nach begründeter Reklamation - erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
12. Bezahlung
Artikel 12.1. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar zu zahlen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 12.2. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt oder ein Teil davon nicht bezahlt wird, werden auf den zu fordernden Betrag die gesetzlichen Zinsen erhoben.
Artikel 12.3. Wir behalten uns das Recht vor, bei oder nach Abschluss des Vertrages vor der Ausführung vom Abnehmer eine Vorauszahlung des für die zu liefernden Waren geschuldeten Betrags zu verlangen.
Artikel 12.4. Wenn der Abnehmer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, gehen alle außergerichtlichen Inkassokosten, die uns entstehen, zu Lasten des Abnehmers. In diesem Fall werden wir dem Abnehmer die Kosten gemäß dem von der niederländischen Anwaltskammer angewandten Inkassotarif in Rechnung stellen.
Artikel 12.5. Wenn wir gezwungen sind, ein Gerichtsverfahren zu führen, sind wir berechtigt, die damit verbundenen Gerichtskosten, erhöht um die angemessenen Kosten für Rechtsbeistand, vom Abnehmer zu verlangen.
Artikel 12.6. Wenn wir gezwungen sind, den Konkurs des Abnehmers zu beantragen, schuldet der Abnehmer alle Kosten für die Beantragung des Konkurses.
Artikel 12.7. Im Falle der Zahlungseinstellung, des Konkurses, der Liquidation oder der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers wird jede Forderung von uns an den Abnehmer sofort und in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
Artikel 12.8. Alle vom Abnehmer geleisteten Zahlungen dienen stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten ausstehenden Forderungen. Dies gilt auch, wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine jüngere Rechnung bezieht.
13. Eigentumsvorbehalt
Artikel 13.1 Solange der Rechnungsbetrag sowie etwaige Zinsen und zusätzliche Inkassokosten im Zusammenhang mit den gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind, bleiben die Waren unser Eigentum, und wir sind berechtigt, sie aus dem Betrieb des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, in dieser Hinsicht uneingeschränkt zu kooperieren.
Artikel 13.2. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts ergreifen wollen und die den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen.
Artikel 13.3. Im Falle des Weiterverkaufs von (noch) nicht bezahlten Waren ist der Abnehmer verpflichtet, an der Abtretung mitzuwirken. Der Käufer ist verpflichtet, seinem Abnehmer gegenüber den gleichen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
14. Haftung
Artikel 14.1. Unsere Haftung ist auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Die Begrenzung erstreckt sich sowohl auf die Mängel des gelieferten Produkts selbst als auch auf Folgeschäden, Handelsverluste und alle anderen Arten von Schäden.
Artikel 14.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits ist, die vom Abnehmer nachzuweisen ist.
Artikel 14.3. Unsere Haftung bezüglich der Lieferung erlischt, wenn der Käufer nicht innerhalb der gesetzten Fristen reklamiert hat.
Artikel 14.4. Unsere Haftung erlischt auch, wenn der Käufer nicht gemäß den von uns auf den gelieferten Waren angegebenen Anweisungen und Gebrauchsanweisungen gehandelt hat oder wenn die Waren umverpackt oder in einem anderen als dem ursprünglichen Zustand geliefert wurden.
Artikel 14.5. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gelten für die Haftung die gesetzlichen Bestimmungen des Titels 3 des Buches 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Produkthaftung).
15. Höhere Gewalt
Artikel 15.1. Umstände, die außerhalb unseres Willens und unserer Kontrolle liegen und die so beschaffen sind, dass die Erfüllung oder weitere Erfüllung des Vertrages vernünftigerweise nicht von uns verlangt werden kann, werden als höhere Gewalt betrachtet und berechtigen uns, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen und/oder Lieferungen zu verzögern, ohne dass wir zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind.
Artikel 15.2. Als höhere Gewalt gelten auch: Streiks in anderen Betrieben als unserem Unternehmen, wilde Streiks oder politische Streiks in unserem Unternehmen, ein Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Sachen oder Dienstleistungen, die für die Ausführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sowie ein unvorhersehbarer Stillstand bei Lieferanten oder Dritten, von denen wir abhängig sind, und allgemeine Transportprobleme.
16. Warenzeichen und Handelsname
Artikel 16.1 Der Abnehmer darf ohne unsere schriftliche Zustimmung und auf unsere Anweisung hin unsere Handelsnamen, Marken und die von uns im Handel verwendeten Verpackungen nicht verwenden.
Artikel 16.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Anweisungen bezüglich der Verwendung der von uns verwendeten Handelsnamen, Marken und Verpackungen genauestens zu befolgen.
Artikel 16.3. Alle Rechte, die sich aus dem geistigen und gewerblichen Eigentum ergeben, verbleiben bei uns.
17. Anwendbares Recht
Artikel 17.1. Auf alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist niederländisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten sind dem zuständigen Gericht in Utrecht vorzulegen.